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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, den Gesellschaftervertrag der Digitalagentur für Gesundheit dergestalt anzupassen, dass die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über die Produktroadmap ohne Berücksichtigung des Umfangs der Geschäftsanteile mit der qualifizierten Mehrheit der Gesellschafter gefasst werden können. Mit einer neuen Stimmenverteilungsregel soll der erhöhten Bedeutung der Produktroadmap Rechnung getragen werden.
Begründung
Die Digitalagentur für Gesundheit soll künftig zu Beginn jedes Jahres eine das jeweilige Geschäftsjahr umfassende Planungsübersicht (Roadmap) erstellen und der Gesellschafterversammlung der Digitalagentur für Gesundheit zur Genehmigung mit einfacher Mehrheit vorlegen. Konkret soll die Roadmap die von der Digitalagentur für Gesundheit geplanten Umsetzungsschritte zur Weiterentwicklung der TI enthalten. Das BMG möchte damit die im Gesetz normierten Fristen zur Einführung von neuen Diensten und Anwendungen der TI flexibilisieren, womit der Roadmap künftig eine zentrale Rolle im Umsetzungsprozess zukommt. Dieser Ansatz ist zwar zunächst begrüßenswert, allerdings ist mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse in der Digitalagentur für Gesundheit zu befürchten, dass dabei weiterhin politische Interessen und die theoretische technische Machbarkeit, nicht jedoch die Versorgungsrealität im Vordergrund stehen wird. Für die Zahnarztpraxen verstärkt zudem eine Roadmap mit Bezug auf das jeweilige Geschäftsjahr aufgrund ihres kurzfristigen Planungscharakters deutlich die möglichen Unsicherheiten in Bezug auf die anschließende Umsetzung der TI-Maßnahmen. Deshalb muss die Stimmenverteilungsregel für die Genehmigung der Roadmap so angepasst werden, dass die KZBV und die anderen Leistungserbringerorganisationen adäquat Einfluss nehmen können.