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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV bittet den Vorstand der KZBV sich auf dem Verhandlungsweg dafür einzusetzen, dass für die durch die Bestimmungen der Digitalgesetze, insbesondere der verbindlichen Einführung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA), entstehenden Kosten in den Praxen eine Gegenfinanzierung mit dem GKV-SV vereinbart wird.
Begründung
Die vom BMG festgesetzten Pauschalen decken erkennbar nicht die durch die neuen Anwendungen verursachten Kosten ab. Insbesondere die Aufrüstung im Bereich der Hardware verursacht hohe Investitionskosten, hinzu treten deutlich höhere Kosten im Bereich der Softwarepflege.