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Beschluss
Die Vertreterversammlung fordert die jetzige Regierungskoalition dazu auf, die im Gesetzesentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) enthaltenen Wettbewerbsvorteile für medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf kommunale Gesellschafter zu begrenzen. Durch die Ausweitung der Möglichkeit zur Begrenzung der Sicherheitsleistung auch auf andere Gesellschafter kommt es zu weiteren Wettbewerbsvorteilen von investorengetragenen MVZ (iMVZ) in der vertragszahnärztlichen Versorgung, die nicht zu rechtfertigen sind.
Begründung
Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht vor, nach § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V folgende Sätze einzufügen: „Die Gesellschafter können ihre Sicherheitsleistungen der Höhe nach begrenzen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren jeweils mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit Wirkung zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bundeseinheitliche Rahmenvorgaben zur Festlegung der Höhe der gemäß Satz 7 begrenzten Sicherheitsleistungen.“ Der Bundesrat hatte mit Stellungnahme seiner 1046. Sitzung am 5. Juli 2024 die Bundesregierung dazu aufgerufen, die Wörter „Die Gesellschafter“ durch die Wörter „Kommunale Gesellschafter“ zu ersetzen. Dieser Vorschlag wurde von der Bundesregierung mit der Begründung, alle Gründer medizinischer Versorgungszentren gleich behandeln zu wollen, abgelehnt (s. Drucksache 20/11853). Somit umfasst die Regelung auch die Beschränkung von Sicherheitsleistungen der Gesellschafter nichtkommunaler MVZ in der Rechtsform einer GmbH und verschafft investorengetragenen MVZ (iMVZ) in der vertragszahnärztlichen Versorgung einen weiteren Wettbewerbsvorteil. Dies konterkariert die 2022 erfolgte Ankündigung von Gesundheitsminister Lauterbach, renditeorientierten Fremdinvestoren „einen Riegel„ vorzuschieben zu wollen. Anstelle, wie angekündigt, Regelungen im Gesetzesentwurf des GVSG zur Eindämmung des Einstiegs von Investoren in die zahnärztliche Versorgung zu ergänzen, wird genau diesen Investoren der rote Teppich ausgerollt.