Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) sicherzustellen, dass die Vergabe von Zahnarztterminen ausschließlich den Praxen vorbehalten bleibt. Eine Einflussnahme durch Krankenkassen oder andere externe Akteure ist abzulehnen, um die Qualität der Versorgung und die Autonomie der Praxen zu wahren.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 27.09.2024 zum Entwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (§ 370 c SGB V) hat der Bundesrat vorgeschlagen, zu prüfen, ob Krankenkassen befähigt werden sollten, gesetzlich Versicherten digitale Terminbuchungen über telefonische Anfragen anzubieten. Dieser Vorschlag wirft jedoch grundlegende Bedenken auf. Die Terminvergabe ist ein zentraler Aspekt der Patientenversorgung und basiert auf dem direkten Verhältnis zwischen der Praxis und den Patientinnen und Patienten. Diese Beziehung ist von einem hohen Maß an Vertrauen und Vertrautheit geprägt, die nicht durch externe Eingriffe gefährdet werden darf. Die Organisation der Terminvergabe durch die Praxen ermöglicht es den Behandelnden, die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen und ihre Praxisabläufe flexibel und effizient zu gestalten. Würde diese Autonomie durch eine zentrale Steuerung von außen beschnitten, droht nicht nur ein Verlust der Flexibilität, sondern auch eine Beeinträchtigung der Praxisorganisation insgesamt.
Darüber hinaus könnte eine solche Einflussnahme erhebliche negative Auswirkungen auf die Effizienz und den Verwaltungsaufwand der Praxen haben. Die Einführung externer Terminvergabesysteme birgt das Risiko, dass bürokratische Hürden aufgebaut werden, die den Praxisalltag unnötig verkomplizieren und die Versorgung verlangsamen. Ein zentraler Steuerungsmechanismus würde zu einer zusätzlichen Belastung für das Praxispersonal führen, das bereits mit vielfältigen administrativen Aufgaben konfrontiert ist. Es besteht die Gefahr, dass das direkte Vertrauensverhältnis zwischen Zahnärztin/Zahnarzt und Patientinnen und Patienten durch eine solche Einmischung untergraben wird.
Eine Fremdsteuerung durch Krankenkassen oder andere Dritte würde somit nicht nur das effiziente Arbeiten der Praxen gefährden, sondern auch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die ärztliche Versorgung beeinträchtigen. Zudem würde ein solcher Eingriff die bewährten Strukturen der Terminvergabe destabilisieren, die bisher erfolgreich auf den individuellen Bedürfnissen der Praxen und ihrer Patientinnen und Patienten basieren. Um eine effiziente, patientenorientierte Versorgung sicherzustellen, muss die Autonomie der Praxen in der Terminvergabe unangetastet bleiben.
Die Vertreterversammlung lehnt daher jede Form der externen Einflussnahme auf die Terminvergabe entschieden ab und fordert den Gesetzgeber auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass die Entscheidungshoheit über die Terminvergabe vollständig bei den Praxen verbleibt.