Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung appelliert an das BMG und den Gesetzgeber, im Rahmen des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen keine Maßnahmen vorzusehen, mit denen die Verbesserung des barrierearmen Zugangs zu Zahnarztpraxen und zu (zahn)medizinischen Leistungen mit zwingenden gesetzlichen Vorgaben, Verpflichtungen und ggf. Sanktionen insb. für die Praxen durchgesetzt werden sollen. Vielmehr müssen positive Anreize zur freiwilligen Verbesserung des barrierearmen Zugangs zu Zahnarztpraxen gesetzt und die Praxisinhaberinnen und -inhaber hierbei, z. B. durch finanzielle Zuschüsse, unterstützt werden.
Begründung
Die Vertreterversammlung der KZBV unterstützt die grundlegende Zielsetzung des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Ausfluss dessen ist, dass die KZBV bzw. die Zahnärzteschaft bereits seit Jahren zahlreiche Maßnahmen in dieser Hinsicht ergriffen haben, bspw. in Gestalt des KZBV-Konzepts "Mundgesundheit trotz Handicaps und hohem Alter", des KZBV-Strategiepapiers „Mundgesundheitskompetenz“, eines virtuellen Rundgangs durch eine barrierearme Musterpraxis mit konkreten Hinweisen zur Verbesserung des barrierearmen Zugangs sowie Broschüren mit Patienteninformationen der KZBV in mehreren gängigen Fremdsprachen. KZVen und Kammern unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Suche nach für ihre spezifischen Bedürfnisse geeigneten barrierearmen Praxen. Der Maßnahmenkatalog der KZBV wird auch für die Zukunft – derzeit bspw. im Rahmen eines hierzu einberufenen "Runden Tisches" – zielgerichtet weiterentwickelt.
Auch wenn das Ziel einer Verbesserung von Inklusion, Diversität und barrierearmem Zugang im Gesundheitswesen von der Vertreterversammlung dem Grunde nach unterstützt wird, muss dieses Ziel allerdings mit dem notwendigen Augenmaß verfolgt werden und darf keinesfalls mit überbordenden, verpflichtenden Belastungen für die Leistungserbringer und Körperschaften einhergehen.
Die Vertreterversammlung lehnt insoweit jegliche Maßnahmen ab, mit denen die Verbesserung des barrierearmen Zugangs mit zwingenden gesetzlichen Vorgaben, Verpflichtungen und ggf. Sanktionen insb. für die Praxen durchgesetzt werden sollen. Zwang erhöht nicht die Akzeptanz für Maßnahmen zum Barriereabbau, sondern fördert deren Ablehnung und schafft gegen sie gerichteten Widerstand. Vor allem aber würden überbordende verpflichtende Vorgaben für einen barrierearmen Zugang zu Praxen, wie sie in den Fachgesprächen zum o. g. Aktionsplan vielfältig vorgeschlagen wurden (bspw. als Voraussetzung für die vertragszahnärztliche Zulassung oder für das Fortbestehen von Bestandspraxen), zu massiven insb. finanziellen, aber auch organisatorischen, bürokratischen und personellen Aufwänden für die Praxen führen, die unverhältnismäßig sind. Dies kann zudem gravierende Beeinträchtigungen für die Versorgung als solche mit sich bringen, da die Niederlassungsbereitschaft und -möglichkeiten erheblich beschränkt, aber auch sonstige Abläufe deutlich verkompliziert, gelähmt oder gar unmöglich gemacht würden. Damit würde die Gefahr begründet, dass die Versorgung sich insgesamt verschlechtert, was letztlich auch zu Lasten der Personengruppen gehen würde, denen die betreffenden Maßnahmen eigentlich dienen sollen.
Vielmehr sollten durch den Aktionsplan positive Anreize zur freiwilligen Verbesserung eines barrierearmen Zugangs zu Zahnarztpraxen gesetzt und die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber hierbei durch Fördermaßnahmen wie z. B. finanzielle Zuschüsse unterstützt werden. In der Regel fehlt es den Praxisinhaberinnen und -inhabern nicht am Willen zum Abbau von Barrieren, sondern an der Realisierbarkeit, da insbesondere die Verbesserung des barrierearmen Zugangs zu Praxen mit zumeist sehr aufwendigen baulichen oder technischen Veränderungen verbunden ist, die für die Praxen oder ggf. die Vermieter der Praxisräume sehr kostenintensiv sind. Entsprechende Investitionen müssen daher mit hinreichenden Fördermitteln oder Refinanzierungsmaßnahmen gezielt ermöglicht werden.