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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die einseitige Verlagerung von Verantwortung und Haftungsrisiken im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung von Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) auf die Zahnarztpraxen verlässlich ausgeschlossen werden können.
Begründung
Mit der Einführung des Card-Link-Verfahrens wurde ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept bereitgestellt, mit dem die Versicherten ihre E-Rezepte mit Hilfe von Apps von Drittanbietern einlösen können. Anders als bei den bestehenden Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die gematik unterliegen und deren Einhaltung durch eine Zulassung nachweisen müssen, müssen diese Apps nicht zugelassen werden. Die Verantwortung für die Nutzung wurde damit auf die Apotheken und Versicherten verlagert, die jedoch nicht bewerten können, ob die Apps der Drittanbieter sicher sind. Die KZBV hat bereits in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass infolge der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) Patientendaten zu jeder Zeit geschützt sein müssen und Zahnarztpraxen selbst nicht haftbar gemacht werden dürfen, wenn die gesetzliche vorgegebene TI-Sicherheitsarchitektur bei bestimmungsgemäßer Nutzung keinen ausreichenden Schutz bietet. Das BMG muss nunmehr endlich sicherstellen, dass den Praxen, Apotheken und Versicherten infolge der Digitalisierung und vor allem im Rahmen der Einführung neuer TI-Anwendungen keine neuen Haftungsrisiken aufgebürdet werden. Um Unsicherheiten für die Anwender der TI zu reduzieren, ist ein entsprechender gesetzlicher Rahmen durch das BMG zu schaffen. Mit Hilfe klarer Vorgaben, zum Beispiel geeigneter Zertifizierungsverfahren oder einer ausdrücklichen rechtlichen Klarstellung im Sozialgesetzbuch, muss das Haftungsrisiko für alle, welche die Produkte und Dienste der TI bestimmungsgemäß nutzen, sicher ausgeschlossen werden.