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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, den geplanten Start der „ePA für Alle“ (Opt-out-ePA) zum 15. Januar 2025 solange zu verschieben, bis die Anwendungsreife, z. B. in den beiden TI-Modellregionen, nachgewiesen werden konnte und ein spürbarer Mehrwert für die Patientenversorgung gegeben ist. Nur eine umfassende Test- und Übergangsphase kann sicherstellen, dass die Einführungsphase in den Zahnarztpraxen leichter wird und die neue ePA von den Praxen und den Versicherten akzeptiert wird.
Begründung
Mit dem Digitalisierungsgesetz (DigiG) wurde beschlossen, dass die „ePA für Alle“ am 15. Januar 2025 startet. Schon heute ist absehbar, dass der zugrundeliegende Zeitplan eine Testphase, z. B. in den beiden TI-Modellregionen, unmöglich macht. Dabei zeigen die Erfahrungen mit dem EBZ-Verfahren oder dem E-Rezept, wie wichtig eine umfassende Testund Übergangsphase für die Praktikabilität und Akzeptanz der Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) ist. Der Einführung der neuen ePA und der Opt-out-Regelung muss daher zwingend eine Testphase vorgeschaltet werden. Hierzu sollten die aufgebauten Ressourcen in den TI-Modellregionen Hamburg (TIMO Hamburg) und Franken genutzt werden. Eine intensive Testphase unter realen Versorgungsbedingungen ist unerlässlich, um die unterschiedlichen und unvorhersehbaren Bedingungen in den Praxen abbilden sowie echtes Benutzerverhalten und Feedback berücksichtigen zu können. Zudem kann nachvollzogen werden, wie die Anwendung unter Last funktioniert. Die ePA muss zahnärztliches Handeln auf valider und vollständiger Informationsbasis unterstützen und Transparenz über das bisherige Behandlungsgeschehen schaffen. Dazu gehört unerlässlich, dass Administrationsaufwände in Form von Dokumentationen minimiert und das Suchen und Auffinden von Vorbefunden vereinfacht wird. Dies ist aktuell nicht möglich.
In der Testphase sind somit in erster Linie die technischen und organisatorischen Auswirkungen auf die Abläufe in den Zahnarztpraxen zu prüfen. Vor der flächendeckenden Einführung der neuen ePA muss sichergestellt sein, dass die Praxisverwaltungssysteme (PVS) technisch ausgereift und in der Lage sind, die Bedienung der ePA im Sinne einer guten User Experience dergestalt zu unterstützen, dass die Nutzung den Praxisalltag leichter macht und nicht zu einer Mehrbelastung führt. Die Erkenntnisse müssen in die Spezifikation der gematik einfließen und erforderliche Änderungen in allen Systemen umgesetzt werden, bevor die ePA allen Bürgern bereitgestellt wird. Außerdem müssen in der Testphase die rechtlichen Folgen der Einführung der neuen ePA evaluiert werden. Dies betrifft vor allem die Befüllungspflichten der Zahnarztpraxen, aber auch die Ansprüche der Versicherten. Im Vordergrund der Evaluation muss die Anwendungsreife der Praxissoftware stehen. Sie ist entscheidend für die Beantwortung der Frage, wann die neue ePA flächendeckend eingeführt werden kann. Unzulänglichkeiten oder Verzögerungen dürfen nicht wieder zulasten der Zahnarztpraxen gehen. Gleiches gilt für die Klarheit und Transparenz auf Seiten der Versicherten. Die Zahnarztpraxen dürfen nicht wieder der Ausfallbürge für eine fehlende öffentliche Informationskampagne der Politik sein. Die Inhalte und Aufgaben der ePA müssen der Öffentlichkeit durch eine breite Informationskampagne des BMG vermittelt werden.