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Beschluss
Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampelkoalition sind mit reiner Kostendämpfungspolitik in die Legislaturperiode gestartet. Das Stopfen kurzfristiger Finanzlücken in der GKV erfolgte letztlich auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten: Die schweren Negativfolgen des 2022 vom Bundestag verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) für die Patientenversorgung, ganz besonders für die erst zum 1. Juli 2021 eingeführte, präventionsorientierte Parodontitistherapie, sind bereits seit 2023 deutlich sichtbar. Hier ist die Zahl der Neuanträge unter das Niveau vor Einführung der neuen PAR-Richtlinie gefallen.
Das GKV-FinStG hat damit bewiesen, warum die mit dem Gesetz für 2023 und 2024 wiedereingeführte strikte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen ein für alle Mal in die politische Mottenkiste gehört.
Was es jetzt dringend braucht, ist ein grundlegender gesundheitspolitischer Kurswechsel, der eine präventionsorientierte, dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechende zahnmedizinische Versorgung ermöglicht und die fortschreitende Zerstörung der flächendeckenden Versorgungsstrukturen schnellstmöglich beendet.
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert daher den Bundesgesundheitsminister und die Vertreter der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP nachdrücklich auf, das im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zu nutzen, um diesen Kurswechsel einzuleiten. Jetzt ist die letzte Chance, um wenigstens noch die schlimmsten Folgen des GKV-FinStG für die Patientenversorgung abzufedern, vor allem aber dafür zu sorgen, dass die Parodontitisversorgung in 2025 wieder auf die Füße kommen kann.
Begründung
Die Budgetierung erschwert die Versorgung, behindert jegliche Präventionsbemühungen, beschleunigt das Praxissterben und macht eine flächendeckende, qualitätsgesicherte Versorgung unmöglich.
Der Anteil der vertragszahnärztlichen Versorgung an den Gesamtausgaben der GKV hat sich von 9 % im Jahr 2000 auf 6,11 % im Jahr 2022 kontinuierlich reduziert, ein Ausgabenrisiko besteht wegen der belegten Erfolge der Präventionsorientierung der modernen Zahnheilkunde nicht. Die im Jahr 2013 gesetzlich vollzogene Abkehr von der bis dahin geltenden strikten Budgetierung hatte nachweislich keine Ausgabenexplosion zur Folge. Gerade im Gegenteil: Ausgabenanteile im vertragszahnärztlichen Bereich sinken trotz eines erweiterten Leistungskatalogs kontinuierlich.
Die durch das GKV-FinStG wieder eingeführte strikte Budgetierung hat erhebliche negative Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung in Deutschland. Die Kostendämpfungspolitik des GKV-FinStG erschwert die Bedingungen für Praxisübernahmen und Neugründungen durch fehlende Planungssicherheit, entzieht den Zahnärztinnen und Zahnärzten notwendige Mittel für Reinvestitionen in die Praxen und beschleunigt das Praxissterben auf dem Land. Hinzukommt, dass die stark steigenden Personalkosten, die hohen Energiekosten sowie die Folgen der Inflation von den Praxen nicht abgefedert werden können. Damit gefährdet das GKV-FinStG die Patientenversorgung im zahnärztlichen Bereich, nimmt den Praxen ihre Planungssicherheit und konterkariert die Anstrengungen der KZBV und der KZVen, eine flächendeckende Versorgung in ganz Deutschland sicherzustellen.
Zudem gefährdet die strikte Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 insbesondere die neue, präventionsorientierte Parodontitisversorgung. Ohne eine sofortige Abschaffung der strikten, eine Ausweitung der Leistungen verhindernden Budgetierung mit der Wirkung für das gesamte Jahr 2024, wird es in 2024 aber auch darüber hinaus nicht mehr gelingen, die neue, präventionsorientierte Parodontitisversorgung flächendeckend auf ein der Krankheitslast angemessenes Niveau zu heben.
Um die Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis im nötigen Umfang zu realisieren und die dafür notwendige Finanzierung sicherzustellen, ist es dringend erforderlich, wie für andere Präventionsleistungen mit dem GKV-FinStG bereits vorgesehen, auch die Leistungen der Parodontitistherapie extrabudgetär zu vergüten. Nur so kann die Parodontitisversorgung in 2025 wieder auf stabile Füße gelangen.