GVSG nutzen, um wirksame Eindämmung investorengetragener MVZ jetzt endlich gesetzlich zu regeln!
Beschluss
Trotz der 2022 erfolgten Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, renditeorientierten Fremdinvestoren „einen Riegel“ vorzuschieben, liegt bis heute kein einziger Regelungsvorschlag aus dem BMG vor, um die anhaltende Ausbreitung investorengetragener MVZ (iMVZ) in der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie die damit einhergehenden Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen. Die aktuellen Zahlen der KZBV zu iMVZ verdeutlichen, dass die Einführung wirksamer Regelungen längst überfällig ist. Es gilt daher, keine Zeit mehr zu verlieren, jetzt zu handeln und damit auch der klaren Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 endlich nachzukommen.
Die Vertreterversammlung fordert den Bundesgesundheitsminister und die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition auf, den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im laufenden Gesetzgebungsverfahren per Änderungsantrag um eine Regelung zu ergänzen, die den Einstieg dieser Investoren in die zahnärztliche Versorgung stoppt.
Dazu ist es dringend erforderlich, den mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 im SGB V beschrittenen Sonderweg für die vertragszahnärztliche Versorgung fortzusetzen und sowohl eine räumliche, als auch eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich zu verankern. Nur durch eine gleichzeitige gesetzliche Verankerung dieser beiden Gründungsvoraussetzungen kann eine Regelung im zahnärztlichen Bereich ihre gewünschte Wirkung entfalten.
Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz über iMVZ sind darüber hinaus wichtige ergänzende Instrumente (MVZ-Register, Praxisschild). Allerdings darf eine iMVZ-Regulierung in keinem Fall allein bei Transparenzregelungen stehen bleiben. Das wäre nicht mehr als ein politisches Feigenblatt, welches an den akuten Gefahren für die Patientenversorgung nichts ändern würde.
Begründung
Die 2. Vertreterversammlung der KZBV hat im Juni 2023 den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 27.03.2023 und die darauf basierende Entschließung des Bundesrates vom 16.06.2023 für ein Regulierungsgesetz des Bundes gegen iMVZ begrüßt. Zusätzlich zu den vom Bundesrat für die ambulante Versorgung geforderten Maßnahmen ist es für den zahnärztlichen Bereich essentiell, dass neben der räumlichen Gründungsbeschränkung für iMVZ durch Krankenhäuser auch eine fachliche Gründungsbeschränkung eingeführt wird. Es ist zwingend erforderlich, dass zahnärztliche MVZ nur von Krankenhäusern mit einer zahnmedizinischen Fachabteilung bzw. einem zahnmedizinischen Versorgungsauftrag gegründet werden können. Dass diese Vorschläge auch rechtlich umsetzbar sind, bestätigt ein erneutes, im Jahr 2023 verfasstes Rechtsgutachten von Prof. Sodan.
iMVZ bergen erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung. Neben einem versorgungspolitischen Gutachten des IGES-Instituts und einem Rechtsgutachten von Prof. Sodan zeigt dies auch erneut das jüngste Analysepapier der KZBV (Stand vom 31.12.2023).
Am 22. Mai hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen, welches keine Maßnahmen zur Regulierung von iMVZ enthält, obwohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach immer wieder öffentlich eine Regulierung angekündigt hatte.