Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen ist weder ein geeignetes noch ein erforderliches Instrument zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt eine Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen im vertragszahnärztlichen Bereich (sog. "Bedarfszulassung") entschieden ab. Zulassungsbeschränkungen sind weder erforderlich noch ein geeignetes Instrument, um etwaige Versorgungsengpässe beseitigen zu können.
Begründung
In einer Rede vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt am 23. Februar 2024 hat die Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne (SPD), die Prüfung einer Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung angekündigt. Perspektivische Versorgungsengpässe resultieren vornehmlich daraus, dass – bei insgesamt stabilen Absolventenzahlen – die Niederlassungsbereitschaft aufgrund fehlender Planungssicherheit, überbordender Bürokratielasten und einer praxisfernen Digitalisierung sinkt. In Verbindung mit dem bevorstehenden Ausscheiden älterer Niedergelassener der geburtenstarken Jahrgänge führt dies dazu, dass mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte aus der Niederlassung ausscheiden als neu in die Niederlassung eintreten. Eine Bedarfszulassung kann hierfür keine Lösungen liefern.
Versorgungsdefizite bestehen im vertragszahnärztlichen Bereich bei einem insgesamt nach wie vor hohen Versorgungsniveau bundesweit betrachtet aktuell vornehmlich allenfalls in lokal begrenzter Weise unterhalb der Planungsbereichsebene. Auf Planungsbereichsebene hingegen drohen allenfalls vereinzelt und vornehmlich perspektivisch signifikantere Versorgungsengpässe. Die Sperrung von Planungsbereichen ist daher kein adäquates Steuerungsmittel. Auch setzt das Instrument der Bedarfszulassung eine „Ärzteschwemme“ voraus, die es zu steuern gilt. Davon kann zur Zeit keine Rede sein.
Neben generellen Strukturdefiziten in ländlichen Bereichen, die durch die Kommunen und die Länder sowie ggf. den Bund angegangen werden sollten, wirken sich insbesondere die hohen Bürokratielasten, die unausgereifte und praxisferne Digitalisierung und die durch strikte Budgetierung verursachte schlechte wirtschaftliche Planungssicherheit negativ auf die Niederlassungsbereitschaft aus. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, diese schlechten Rahmenbedingungen, die als die wesentlichen Niederlassungshemmnisse zu betrachten sind, zu ändern. Der Gesetzgeber sollte es sich zur Aufgabe machen, die Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Niederlassung nachhaltig positiver auszugestalten und somit die beschriebenen Niederlassungshemmnisse abzubauen oder zumindest wirkungsvoll und niederlassungsfördernd abzumildern.