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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die im Sozialgesetzbuch verankerten Instrumente zur vermeintlichen Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens aufzugeben. Sanktionen und Berichtspflichten sind nicht geeignet, die Digitalisierung voranzutreiben.
Begründung
Mit dem Inkrafttreten des Digitalisierungsgesetztes (DigiG) wurden neue Sanktionen und Berichtspflichten im Sozialgesetzbuch verankert, unter anderem für die neue elektronische Patientenakte (Opt-out-ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept). Diese Instrumente erzeugen mehr Bürokratie, haben aber keinen Nutzen für die Digitalisierung, weil sie rückwärtsgewandt sind und keine positiven Anreize schaffen. Statt daran festzuhalten und die Zahnarztpraxen weiter zu gängeln, muss das BMG gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, in denen die Praxistauglichkeit der TI-Anwendungen im Mittelpunkt steht. Nutzenorientierung und Mehrwert für die Versorgung müssen dabei der Maßstab sein. Die Politik muss endlich erkennen, dass neben dem Nutzen für die Anwenderinnen und Anwender ausschließlich die Qualität der Produkte und Systeme und nicht die überhastete Einführung zum Gelingen von Digitalisierung beiträgt. In diesem Sinne muss das BMG seine Regelungshoheit so einsetzen, dass die Praxistauglichkeit von Anwendungen und Diensten der TI nachgewiesen ist, bevor diese eingeführt werden. Wenn die Produkte und Systeme ausgereift sind, können sie den Praxisalltag leichter machen. Zwangsmaßnahmen wie Sanktionen und Berichtspflichten sorgen stattdessen nur für zusätzliche Belastungen und Misstrauen.