Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen des angekündigten „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ die Zahnarztpraxen beim Abbau von Barrieren finanziell zu unterstützen, indem beispielsweise Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form von Zuschüssen für den Umbau bestehender Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Mitte Oktober 2023 hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Startschuss zum „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ gegeben. Der Aktionsplan ist Teil des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und soll nach Aussagen des Ministers bis Sommer 2024 fertiggestellt sein. Auf Grundlage des Aktionsplans sollen insbesondere auch gesetzgeberische Maßnahmen folgen. In dem partizipativen Prozess zum Aktionsplan wird sich die Vertragszahnärzteschaft mit ihrer Expertise einbringen, insbesondere auch was den Abbau von Barrieren angeht. Seit vielen Jahren beschäftigen sich KZBV und KZVen sehr intensiv mit dem Thema barrierearmer bzw. barrierefreier Zahnarztpraxen, um Patientinnen und Patienten mit Beeinträchtigungen einen leichteren Zugang zur zahnärztlichen Versorgung zu ermöglichen. Sie unterstützen dabei insbesondere die Zielsetzungen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei spielt ein an den Bedarfen vulnerabler Gruppen ausgerichteter Leistungskatalog, wie ihn die Zahnärzteschaft mit dem Konzept Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter gemeinsam mit anderen entwickelt hat, eine zentrale Rolle. Teile daraus haben zwar mit § 22a bereits Eingang in das SGB V gefunden, es besteht jedoch noch deutlicher Optimierungsbedarf. Daneben war in der Vergangenheit die Barrierefreiheit vielfach Thema auf Vertreterversammlungen von KZBV und KZVen.
Mit dieser Zielsetzung hat die Vertragszahnärzteschaft in den vergangenen zehn Jahren vielfältige Maßnahmen ins Leben gerufen und kontinuierlich weiterentwickelt. Eines der zahlreichen Beispiele ist die etablierte Zahnarzt-/Praxissuche von KZVen und Landeszahnärztekammern, die auf der Website der KZBV gebündelt wird und bei der die Patientinnen und Patienten in der Regel entsprechende Suchkriterien, wie z. B. „Barrierearmut“, „Barrierefreiheit“ oder „behindertengerechte Praxis“ auswählen können. Mit der zahnärztlichen Patientenberatung bieten KZVen und Landeszahnärztekammern den Patientinnen und Patienten eine weitere Möglichkeit an, um sich beraten und informieren zu lassen und in diesem Zusammenhang auch bei der Suche nach barrierearmen bzw. barrierefreien Praxen Unterstützung zu erhalten. Flankierend hierzu bündeln KZBV und KZVen vielfältige Informationen zur Barrierearmut und -freiheit, die sie den Zahnärztinnen und Zahnärzten z.B. über ihre Internetseiten zur Verfügung stellen. Neben einer Checkliste „Barrierearme Praxis“ bietet die KZBV bspw. einen virtuellen, dreidimensionalen Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis an. Dieser virtuelle Rundgang wurde bereits 2014 eingeführt und ist 2021 technisch umfassend erneuert und inhaltlich erweitert worden.
Diese Beispiele verdeutlichen das bereits sehr hohe Engagement der Vertragszahnärzteschaft beim Abbau von Barrieren. Gleichzeitig gilt: Bei aller Bereitschaft, diesen Weg auch in Zukunft weiterzugehen, darf die Politik nicht die Situation in den Praxen aus dem Blick verlieren, deren finanzielle Spielräume vor dem Hintergrund einer nach wie vor hohen Inflationsrate, den Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie einem sich zuspitzenden Fachkräftemangel beschnitten sind. Dabei wirkt die Kostendämpfungspolitik der Ampel-Regierung in Form der Wiedereinführung der strikten Budgetierung mit dem GKV-FinStG (2022) aktuell wie ein Brandbeschleuniger auf diese ohnehin herausfordernde Situation in den Praxen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.
Insofern gilt es ganz besonders, im Rahmen des angekündigten Aktionsplans hinreichend zu berücksichtigen, dass mit dem Barriereabbau nicht nur zeitliche, organisatorische und rechtliche Anforderungen, sondern insbesondere auch erhebliche Kosten zusammenhängen, wie sie bspw. das von KZBV und BZÄK 2013 beauftragte umfangreiche Gutachten des Architektur- und Ingenieurbüros Opper aufzeigen. Vor diesem Hintergrund fordert die Vertreterversammlung die Bundesregierung auf, Zahnarztpraxen beim Abbau von Barrieren finanziell zu unterstützen. Einen wesentlichen Baustein könnte in diesem Sinne ein Zuschussprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung barrierearmer bzw. barrierefreier Zahnarztpraxen bilden. Mit einem solchen KfW-Programm sollten alle Zahnarztpraxen durch Zuschüsse gefördert werden, die Investitionen zum Abbau von Barrieren in Angriff zu nehmen.