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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, von der im Regierungsentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) vorgesehenen automatisierten Auswertung von Gesundheitsdaten der Versicherten und hierauf ergehende Empfehlungen zur Inanspruchnahme zahnärztlicher Beratung durch die Krankenkassen abzusehen.
Begründung
Der Regierungsentwurf des GDNG sieht in § 25b SGB V vor, dass Kranken- und Pflegekassen künftig ohne Einwilligung ihrer Versicherten deren Daten zu bestimmten Zwecken (u. a. der Erkennung seltener bzw. Krebserkrankungen sowie der Erkennung von aus der Arzneimitteltherapie resultierenden Gesundheitsrisiken) automatisiert auswerten dürfen und auf Grundlage dieser Auswertung Empfehlungen zur Inanspruchnahme einer u.a. zahnärztlichen Beratung aussprechen dürfen. Die Aussprache solcher Empfehlungen auf Grundlage einer rein automatisierten Auswertung ohne vorherige (zahn-)medizinische Evidenzprüfung ist nach Auffassung der Vertreterversammlung nicht nur hochgradig unseriös, sondern zudem geeignet, die Versicherten zu verunsichern und das Zahnarzt-Patientenverhältnis nachhaltig zu belasten. Die medizinische Betreuung der Versicherten gehört in die fachkundigen Hände der Heilberufe und nicht in die der Krankenkassen. Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert, von der Regelung des § 25b SGB V abzusehen.