Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, das Instrument der strikten Budgetierung zahnärztlicher Leistungen dauerhaft abzuschaffen.
Begründung
Die Budgetierung behindert die Versorgung, konterkariert die Präventionsbemühungen, beschleunigt das Praxissterben und macht eine flächendeckende, qualitätsgesicherte Versorgung unmöglich.
Der Anteil der vertragszahnärztlichen Versorgung an den Gesamtausgaben der GKV hat sich von 9 % im Jahr 2000 auf 6,11 % im Jahr 2022 kontinuierlich reduziert, ein Ausgabenrisiko besteht wegen der belegten Erfolge der Präventionsorientierung der modernen Zahnheilkunde nicht. Die im Jahr 2013 gesetzlich vollzogene Abkehr von der bis dahin geltenden strikten Budgetierung hatte nachweislich keine Ausgabenexplosion zur Folge. Im Gegenteil: Ausgabenanteile im vertragszahnärztlichen Bereich sinken kontinuierlich.
Die in den Folgejahren aufgenommenen Leistungen – insbesondere zur Verbesserung der Versorgung vulnerabler Gruppen – haben zudem keine überproportionalen Mehrausgaben bewirkt. Dies belegt den verantwortungsvollen Umgang der Zahnärzteschaft mit den Mitteln der GKV. Die durch das GKV-FinStG wieder eingeführte strikte Budgetierung gefährdet die wohnortnahe zahnärztliche Versorgung erheblich, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Gebieten. Gerade den jungen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten würde durch die Abschaffung der strikten Budgetierung endlich finanzielle Planungssicherheit gewährt und somit ein dringend erforderlicher Anreiz zur Niederlassung geschaffen werden. Darüber hinaus ist die dauerhafte Abschaffung der strikten Budgetierung auch vor dem Hintergrund des gestiegenen Kostendrucks in den Praxen notwendig, um die stetig steigenden Anforderungen der TI und die Auswirkungen steigender Preise aufgrund der hohen Inflationsraten abfedern zu können.
Zudem wird es ohne eine sofortige Abschaffung der strikten und damit eine Ausweitung der Leistungen verhindernden Budgetierung nicht gelingen, die neue, präventionsorientierte Parodontitisversorgung flächendeckend auf ein hohes, der Krankheitslast angemessenes Niveau zu heben.