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Beschluss
Die Vertreterversammlung beschließt die Fortsetzung der Kampagne „Zähne zeigen" in modifizierter Form und deren Finanzierung durch die KZVen. Nach Feststellung der Kosten wird hierzu ein Sonderbeitrag auf der nächsten Vertreterversammlung festgelegt.
Begründung
Die Vertreterversammlung hat am 29./30.03.2023 den Vorstand mit dem Start und der Durchführung der Kampagne „Zähne zeigen“ und deren Finanzierung beauftragt.
Die Kampagne richtete sich in erster Linie gegen das GKV-FinStG sowie die bereits angekündigten Folgegesetze, deren alleiniges Ziel die Kostendämpfung ist.
Durch die wiedereingeführte strikte Budgetierung der Gesamtvergütungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung fehlen unter anderem die finanziellen Mittel, um die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie flächendeckend auf ein der hohen Krankheitslast angemessenes Versorgungsniveau zu bringen. Entgegen der wiederholten Behauptungen des Ministers, es werde mit dem FinStG nicht zu Leistungskürzungen kommen, hat das Gesetz dazu geführt, dass die Versicherten die notwendigen Leistungen nicht im erforderlichen Umfang erhalten können. Der Evaluationsbericht der KZBV und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO), der dem Ministerium umfänglich zur Verfügung gestellt und von den Krankenkassen nicht in Frage gestellt worden ist, hat die negativen Auswirkungen dieser fehlgeleiteten Gesetzgebung auf die Versorgung dezidiert aufgezeigt. Der Minister hat auf die besorgniserregenden Feststellungen nur lapidar geantwortet, „dass in dem der Evaluation zur Verfügung stehenden Zeitraum und mit den vorhandenen Daten eine Verschlechterung der Versorgung von Versicherten mit PAR-Leistungen nicht festgestellt werden kann“. Das bedeutet, dass weder jetzt noch in 2024 die seinerzeit zugesagten finanziellen Mittel für die Versorgung zur Verfügung gestellt werden und damit eine politisch gewollte Unterversorgung der Versicherten mit medizinisch notwendigen Leistungen der Parodontitistherapie zementiert wird, da den Landeskörperschaften auch kein Verhandlungsspielraum durch Aufhebung des § 85 Abs. 3a SGB V bei der Festsetzung der Vergütungsobergrenzen eingeräumt wurde.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die von der Ampelkoalition und dem Bundesminister betriebene destruktive Gesundheitspolitik, die deutlich erkennbar die Abkehr von einer freiberuflich organisierten und selbstverwalteten Gesundheitsversorgung hin zu einem staatlich gelenkten Gesundheitssystem zum Ziel hat, in den nächsten Jahren fortgesetzt werden wird.
Eine solch präventions- und versorgungsfeindliche Gesundheitspolitik ist in Deutschland beispiellos und darf von der Zahnärzteschaft nicht stillschweigend toleriert und umgesetzt werden.
Daher ist es essentiell, die Kampagne „Zähne zeigen“ mit aller Kraft fortzusetzen und neben der Kollegenschaft und den Praxis-Teams Patientinnen und Patienten und die breite Öffentlichkeit auch weiterhin zu informieren und über die fatalen Folgen aufzuklären, um im Schulterschluss mit anderen Heilberufsorganisationen eine nachhaltige Korrektur der aktuellen, verfehlten Gesundheitspolitik zu bewirken.
Die KZBV und die KZVen stehen vereint hinter der bundesweit angelegten Kampagne. Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand der KZBV, umgehend ein schlagkräftiges Konzept für die Modifizierung der Kampagne zu erarbeiten.
Die KZBV und die KZVen sind bereit, die Finanzierung der zu beschließenden Maßnahmen zu übernehmen und durch eigene, intensive Aktivitäten zu unterstützen. In einem mit dem Beirat abzustimmenden Konzept werden die konkreten Maßnahmen festgelegt.