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Beschluss
Die VV der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, den Gesetzesentwurf des DiGi-G dahingehend zu korrigieren, dass die Bundeskörperschaften KZBV und KBV bei der Erarbeitung von Spezifikationen technischer, semantischer und syntaktischer Standards, Profilen und Leitfäden unbedingt mit Feststellungsbefugnis beteiligt werden.
Begründung
Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf des Digitalisierungsgesetzes (DiGi-G) soll ein neues Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) geschaffen werden, welches die Aufgaben übertragen bekommt die Interoperabilität im Gesundheitswesen und die Spezifikation technischer, semantischer und syntaktischer Standards, Profile und Leitfäden zu erarbeiten. Die VV der KZBV unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des BMG, die Interoperabilität im Gesundheitswesen zu fördern. Allerdings sollten die Spezifikationsaufträge nur unter Beteiligung der Bundeskörperschaften mit Feststellungsbefugnis erfolgen, weil nur diese Organisationen die Versorgungsqualität am ehesten und sachnächsten beurteilen können. Das BMG wird aufgefordert, die Fachkompetenz der Selbstverwaltung in die Entscheidungsprozesse mit einzubinden.