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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Mitglieder des Europäischen Parlamentes auf, bei den derzeit laufenden parlamentarischen Beratungen zur Einführung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), diesen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips in die gewachsenen Strukturen der Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten zu integrieren, das bestehende hohe Datenschutzniveau sowohl bei der primären wie auch bei der sekundären Nutzung der Daten zu gewährleisten und für die Angehörigen der Heilberufe bürokratie- und aufwandsarme praxisgerechte Lösungen zu finden.
Begründung
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die Errichtung eines EHDS, da sich durch einen digitalen, grenzüberschreitenden Zugriff auf Gesundheitsdaten neue Optionen und Entwicklungschancen sowohl für die medizinische Behandlung und Versorgung als auch insbesondere durch deren sinnvolle Zusammenführung für Forschung, Innovation und Politikgestaltung eröffnen. Der Aufbau eines EHDS sollte allerdings mit dem Anspruch erfolgen, sich in die vorhandenen und bewährten nationalen Strukturen zu integrieren. Nur wenn mit den Mitgliedstaaten und den für die Umsetzung zuständigen Institutionen auf nationaler Ebene gemeinsam tragfähige und praxisgerechte Lösungen erarbeitet werden, kann ein funktionsfähiger EHDS entstehen. Aus Sicht der deutschen Vertragszahnärzteschaft kommt es in diesem Sinne wesentlich darauf an, dass durch die Einführung des EHDS keine weitere Bürokratie und signifikanter zusätzlicher administrativer Aufwand für die Praxen entsteht. Bei allen zukunftsweisenden Perspektiven, die sich aus einer grenzüberschreitenden gemeinsamen Nutzung von Gesundheitsdaten im Sinne auch der Patientinnen und Patienten ergeben können, gilt es darüber hinaus bei der Ausgestaltung des EHDS darauf zu achten, ein hohes Datenschutzniveau sowohl bei der primären wie auch bei der sekundären Nutzung der Daten zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Garantie der (zahn)ärztlichen Schweigepflicht und den Schutz der personenbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten zu legen.