Artikel
Beschluss
Die VV der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, das Vorhaben im Regierungsentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG), dass Krankenkassen zukünftig Datenauswertungen ohne Einwilligung des Patienten durchführen und Empfehlungen ohne medizinisches Korrektiv vornehmen können, unverzüglich zu streichen.
Begründung
Ohne Einwilligung von Patienten sollen Krankenkassen zukünftig äußerst sensible und hoch schützenswerte Gesundheitsdaten automatisiert auswerten und diese dann über mögliche Gesundheitsrisiken informieren. Eine Überprüfung approbierter Leistungserbringer wie zum Beispiel durch einen Zahnarzt oder einer Zahnärztin im Falle von zahnmedizinischen Daten ist dabei nicht vorgesehen. Die VV der KZBV kann in diesem Vorgehen keinen positiven Effekt für Patienten erkennen und zweifelt am Nutzen dieser Maßnahme. Die VV der KZBV hält dieses Vorgehen sogar für völlig unbrauchbar im Sinne der Patientensicherheit. Wenn Krankenkassen plötzlich aus dem Nichts bei Patienten anrufen und davor warnen, dass ein besonderes Risiko für eine bestimmte Erkrankung vorliegt, wird dies nur zur Verunsicherung des Patienten beitragen. Eine derartige Regelung ohne medizinisches Korrektiv gefährdet deshalb die Patientenversorgung und muss sofort korrigiert werden.