Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV setzt sich dafür ein, dass die zahnärztlichen Praxen schnell und pragmatisch von den ausufernden Bürokratielasten befreit werden, damit die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams endlich wieder ausreichend Zeit für die Patientenbehandlung haben. Die Zahnärzteschaft hat dazu einen konkreten Maßnahmenkatalog vorgelegt und fordert den Gesetzgeber auf, diese Vorschläge zeitnah in einem Bürokratieentlastungsgesetz zu berücksichtigen.
Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, den angekündigten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen zeitnah umzusetzen und die zahnärztliche Versorgung mit zielgenauen Maßnahmen sowohl bei der Praxisgründung als auch im Versorgungsalltag zu entlasten. Auch auf Ebene der Körperschaften der Selbstverwaltung ist die Politik gefordert, durch staatliche Eingriffe verursachte Bürokratie im System abzubauen.
Begründung
Mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel ist es dringend notwendig, die überbordende Bürokratie abzubauen, um personelle Ressourcen freizusetzen, die Attraktivität einer freiberuflichen Niederlassung zu erhalten und so eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung auch weiterhin sicherstellen zu können. Denn ein immer weiter steigender Verwaltungsaufwand in den Praxen und der überbordende Bürokratieaufwand wirken gerade auf die nachfolgende Generation junger Zahnärztinnen und Zahnärzte in hohem Maße abschreckend. Damit sinkt die Niederlassungsbereitschaft.
Die KZBV und die BZÄK haben daher einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau vorgelegt.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist festgehalten, dass ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden soll, „welches die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand entlastet, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten“. Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, dieses Gesetz noch im Jahr 2023 vorzulegen. Bei der Kabinettsklausur in Meseberg am 30. August 2023 wurden dazu Eckpunkte beschlossen. Diese enthalten allerdings keine Maßnahmen für das Gesundheitswesen. Stattdessen hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine eigene Initiative zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen angekündigt. Das BMG wurde mit dem GKV-FinStG verpflichtet, diese Empfehlungen bis zum 30. September 2023 zu erarbeiten (§ 220 SGB V). Bisher liegen die Empfehlungen noch nicht vor. Erste Informationen gehen aus dem am 25. Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossenen „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ hervor. Dort wird ausgeführt, dass die Empfehlungen konkrete Maßnahmen sowohl für den ambulanten und stationären Bereich, als auch den Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich, die Langzeitpflege, Digitalisierung sowie den europäischen/internationalen Bereich vorsehen, die anschließend als Grundlage für weitere Schritte dienen würden, um den Abbau von nicht notwendiger Bürokratie im Gesundheitswesen voranzutreiben. Für den ambulanten Bereich seien Maßnahmen u.a. für die vertragsärztliche / vertragszahnärztlichen Zulassung, die Digitalisierung in der ambulanten Versorgung und die Reduzierung von Belastungen durch Vordrucke/Formulare vorgesehen. Darüber hinaus adressierten die Empfehlungen auch Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Rahmen der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen. Ergänzend zu den Digitalisierungsmaßnahmen, die sich in bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren befänden, würden die Empfehlungen weitere Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung vorsehen, wie zum Beispiel eine Optimierung von Bonusheften und eine automatische Datenmeldung an die Krankenkassen.