Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung fordert die Bundesregierung, allen voran Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dazu auf, ihrer mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) eingeführten Kostendämpfungspolitik, die einzig dem Stopfen kurzfristiger Finanzlücken dienen sollte, ein Ende zu setzen und wieder zur einer Politik zurückzukehren, die eine präventionsorientierte, dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechende zahnmedizinische Versorgung ermöglicht und die fortschreitende Zerstörung der flächendeckenden Versorgungsstrukturen beendet.
Begründung
Durch die präventionsorientierte Ausrichtung in der Zahnmedizin ist der Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die vertragszahnärztliche Versorgung seit Jahren kontinuierlich gesunken. Dennoch hat der Bundestag am 20. Oktober 2022 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingebrachte GKV-FinStG mitzutragen und damit für die Jahre 2023 und 2024 im zahnärztlichen Bereich eine strikte Budgetierung einzuführen. Dies hat erhebliche negative Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung in Deutschland. Neben der Gefährdung der neuen präventionsorientierten Parodontitis-Versorgung erschwert die Kostendämpfungspolitik des GKV-FinStG die Bedingungen für Praxisübernahmen und Neugründungen durch fehlende Planungssicherheit, entzieht den Zahnärztinnen und Zahnärzten notwendige Mittel für Reinvestitionen in die Praxen und beschleunigt das Praxissterben auf dem Land. Hinzukommt, dass die stark steigenden Personalkosten, die hohen Energiekosten sowie die Folgen der Inflation von den Praxen nicht abgefedert werden können. Damit gefährdet das GKV-FinStG die Patientenversorgung im zahnärztlichen Bereich, nimmt den Praxen ihre Planungssicherheit und konterkariert die Anstrengungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, eine flächendeckende Versorgung in ganz Deutschland sicherzustellen.