Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die im Regierungsentwurf zum Digitalisierungsgesetz (RegE) geplante Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Festlegung der Inhalte der Vereinbarungen zur Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) mittels Rechtsverordnung zu stoppen. Die Pläne höhlen einen bewährten Selbstverwaltungsmechanismus weiter aus.
Begründung
Mit der Umstellung der TI-Finanzierung auf eine monatliche Pauschale für die Ausstattungsund Betriebskosten sollten laut BMG wirtschaftliche Anreize für die Zahnarztpraxen geschaffen werden. Diese sind aber erwartungsgemäß nicht entstanden. Es muss daher befürchtet werden, dass das BMG mit der geplanten Ermächtigung zur Festlegung der Finanzierungsinhalte eine Grundlage schaffen möchte, um die getroffenen Festlegungen noch restriktiver zum Nachteil der Zahnarztpraxen auszulegen. Die Rechtsverordnung wirkt vertragsabschlussersetzend und hat als bundesmantelvertragliche Regelung direkte Wirkung für die Vertragszahnärzteschaft. Die Festlegung der Vertragsinhalte mittels Rechtsverordnung würde es dem BMG erlauben, an der Selbstverwaltung vorbei die Inhalte der TI-Finanzierung festzulegen. Das ist ein tiefer Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie. Die KZBV als Bundesmantelvertragspartner würde somit in ihren Kompetenzen, etwa der Wiederaufnahme von Verhandlungen zur Finanzierungsvereinbarung, eingeschränkt. Die neue Regelung ist daher abzulehnen.