Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das von der EU-Kommission ab 1. Januar 2025 geplante Verbot der Verwendung und der Herstellung von Dentalamalgam zu verhindern.
Begründung
Die EU-Kommission hat angekündigt, den Einsatz von Dentalamalgam sowie dessen Herstellung und den Export ab 1. Januar 2025 zu verbieten.
Die Vertragszahnärzteschaft lehnt dieses Verbot ab und fordert alle politischen Entscheidungsträger auf, sich für den Erhalt dieses insbesondere für die Versorgung von vulnerablen Gruppen wichtigen Materials einzusetzen.
Entgegen der Behauptung der EU-Kommission gehen von Dentalamalgam bei fachgerechten Einsatz keine Gesundheitsgefahren aus. Auch eine Umweltgefährdung ist in Deutschland durch seit Jahrzehnten etablierte umfängliche Sicherungsmaßnahmen nahezu ausgeschlossen.
Ein allgemeines Verbot von Dentalamalgam sowie das Verbot von dessen Herstellung ab dem 1. Januar 2025 hätten gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland. Ein Wegfall von Dentalamalgam würde die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren. Entgegen der Behauptung der EU-Kommission stehen derzeit keine mit ausreichender Evidenz hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Um diese Wissenslücke zu schließen, sind weitere Forschungsaktivitäten unumgänglich, deren Ergebnisse erst in einigen Jahren vorliegen können. Zur Finanzierung sind die erforderlichen Drittmittel auch durch politische Entscheidungsträger zur Verfügung zu stellen. Eine wie auch immer geartete politische Entscheidung über den Einsatz von Dentalamalgam darf nur evidenzgestützt nach Vorlage der Forschungsergebnisse – und damit nicht vor 2030 - erfolgen.
Mit den großen Erfolgen in der zahnmedizinischen Prävention ist der Anteil der Amalgamfüllungen seit vielen Jahren rückläufig. Die Vertragszahnärzteschaft fordert alle politischen Entscheidungsträger auf, diesen natürlichen „phase down“ zu unterstützen, anstatt auf eine versorgungsgefährdende Stichtagsregelung zu setzen.